Liebe Besucher,
betrachtet man den menschlichen Organismus, muss man immer wieder erstaunt sein, mit
welcher wunderbaren Genauigkeit und Sicherheit die einzelnen Organe beim gesunden Menschen
miteinander funktionieren.
Man sieht mit Bewunderung, wie alles nach einem genauen Plan arbeitet, wie eins
ins andere wirkt, wie alles wieder unter einer großen Harmonie zusammenklingt.
Die Organe kennen sich genau und verstehen sich gut. Sie können sich
aufeinander verlassen. Sie wirken zusammen und warten aufeinander. Sie unterstützen
sich oder gleichen sich aus. Alle zusammen können sich wieder anderen Bedingungen
gemeinsam angleichen oder widersetzen.
Aber nicht sich selbst dient dieser Organismus. Er dient dem Menschen als
Instrument seiner Seele und seines Geistes. Er ist das Instrument, durch das der Mensch
seine Ziele und Ideale in der Welt verwirklichen kann.
Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Herzlichst
Angelika Best-Vomberg
Der Beruf des HeilpraktikersDer Heilpraktiker gilt als ein Bewahrer traditioneller natürlicher Heilverfahren und übt seinen Beruf eigenverantwortlich im Dienste hilfesuchender Menschen aus, die nach einem oftmals langjährigen, schulmedizinisch begleiteten Leidensweg oder aus einer von vornherein naturverbundenen Lebenseinstellung heraus eine sanfte und nebenwirkungsarme Therapie suchen.
In Deutschland dürfen neben den Ärzten nur Heilpraktiker berufsmäßig Krankheiten diagnostizieren und therapieren. Heilpraktiker sind mittlerweile ein wichtiger und anerkannter Bestandteil unseres Gesundheitswesens.
Heilpraktiker wenden verschiedene naturheilkundliche Verfahren an, wobei sie aus einem jahrtausende alten Erfahrungsschatz schöpfen können. Besonders die chronischen Erkrankungen und funktionellen Störungen, d. h. Erkrankungen ohne feststellbare organische Veränderungen, sind die Hauptanwendungsgebiete der ganzheitlichen Therapien des Heilpraktikers.
So haben im Grunde alle vom Heilpraktiker ausgeübten Therapieformen einen ganzheitlichen Ansatz: Sie bejahen die Einheit von Körper, Geist und Seele und die wechselseitige Beeinflussung dieser Ebenen untereinander.
(Quelle: www.heilpraktiker.de)
Berufspolitik
Liebe Besucher meiner Homepage,
möglicherweise finden Sie es befremdlich, dass unter meinen angewandten Therapien folgender Vermerk zu finden ist:
Ich mache darauf aufmerksam, dass es sich bei der o. a. Therapie um ein nicht wissenschaftlich und/oder schulmedizinisch anerkanntes und/oder bewiesenes Verfahren handelt und die Wirksamkeit wissenschaftlich und/oder schulmedizinisch nicht bewiesen ist.
Dies ist nicht geschehen um Sie zu verunsichern, oder gar dass ich nicht hinter den von mir angewandten Therapien stehe, sondern weil es in Deutschland einige Vereine und Privatpersonen gibt, die Abmahnverfahren einleiten, wenn offensichtlich gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoßen wird. Gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt man, wenn in irgendeiner Form ein Heilversprechen abgegeben wird. Das ist dann der Fall, wenn ich verspreche, nur bei mir oder nur durch eine bestimmte Therapie werden Sie geheilt, oder Ihre Beschwerden gelindert. In solchen Fällen sind Abmahnungen gerechtfertigt, da mit diesen Aussagen Patienten arglistig getäuscht werden. Tatsächlich sieht es aber so aus, dass Kolleginnen und Kollegen wegen Banalitäten zur Kasse gebeten werden. Absichtlich werden Formulierungen so uminterpretiert, die zu keinem Zeitpunkt mit kriminellen Hintergründen verfasst wurden. Auf diese Art hat sich ein neuer Markt etabliert, der solchen Vereinen ein lukratives Einkommen sichert.
Diese Aussagen spiegeln selbstverständlich nur meine persönliche Meinung wieder, wobei ich mich, wie ich hoffe, auf den noch gültigen Artikel 5 des Grundgesetzes, der freien Meinungsäußerung, beziehe. Im Zuge der berufspolitischen Lage fühle ich mich gezwungen, mich in jeglicher Form abzusichern um meinen Beruf unbehelligt ausführen zu können und nicht in der ständigen Angst zu leben, mich durch einen Formulierungsfehler strafbar zu machen.
|